METÁR, grüne Prämie Verwaltung

Die Änderung gesetzlicher Regelungen und die Besorgung spekulativer Genehmigungen haben die erfolgreiche und rechtzeitige Besorgung der Genehmigungen sehr kompliziert gemacht, deshalb streben wir danach, mit Hilfe unserer erfahrenen Kollegen alle Verwaltungsarbeiten des Solarparks innerhalb der kürzesten Zeit zu erledigen.

 

Die große Menge spekulativer Anforderungen hat die Beurteilung von Netzwerkgenehmigungen gelähmt. In jedem einzelnen Fall sollen wir eine Netzwerkkalkulation durchführen und den nächsten möglichen Anschlusspunkt so bestimmen. Bei solchen Anbauflächen, bei denen der Anschlusspunkt mehrere Kilometer weit ist, wird die Investition durch die hohen Kosten des Ausbaus von Anschlussleitungen und die lange Besorgungszeit leitungsrechtlicher Genehmigungen unwirtschaftlich gemacht. 

 

Wegen der Komplexität der Aufgabe und des oft veränderlichen Gesetzeshintergrundes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, bitte den Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Am Anfang 2017 wurde das zur funktionellen Förderung der aus erneuerbarer Energiequellen gewonnenen Elektrizität dienenden METÁR (Erneuendes Unterstützungssystem) System gestartet, das auch zurzeit gültig ist. Es hat seinen endlichen Form – nach der Ratifikation der Europäischen Kommission – mit den Gesetzesänderungen vom Ende letzten Jahres bekommen.

 

METÁR leistet funktionelle Förderung zur Stromerzeugung von auf erneuerbare Energie basierenden Kraftwerke mit einer Kapazität über 0,5 MW mit den folgenden Bedingungen. Es ist obligatorisch, die erzeugte Elektrizität ins Netzwerk einzugeben (zu einem Bilanzkreis anzuschließen) und soll statt der bisherigen obligatorischen Übernahme in Form einer Markttransaktion verkauft werden. Bei einer vom Ablaufplan abweichenden Erzeugung werden die Stromerzeuger, bei denen die Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien passiert, durch eine Ausgleichsverpflichtung pro Bilanzkreis belastet, bzw. bekommt der Erzeuger keine funktionelle Förderung bei einem mehr als 6 Stunden langen dauernden negativen Preis auf dem Strommarkt.

 

Im METÁR werden die Unterstützungen bei auf erneuerbaren Technologien basierenden Kraftwerke mit einer Leistung über 1 MW im Rahmen einer einstufigen Bewerbung zugewiesen. Die bewerbenden Investoren, die neue Kraftwerke erstellen wollen, machen ein Angebot auf den beförderten Preis und dieser Angebotspreis – der nicht höher ist, als der unterstützte Indexbasispreis der nicht zum Unterstützungsprozess gehörenden grünen Prämie Unterstützung – wird technologieneutral beurteilt. Diese Unterstützungsberechtigung kann auf die in der Bewerbungsausschreibung gefestigten Zeitdauer (aber maximal auf 20 Jahre) gewonnen werden. Das Limit der im Bewerbungsverfahren verteilbarer Unterstützungsberechtigungen beträgt zwischen 2017-2026 jährlich 1 Milliarde Forint. Über die Ausschreibung der Bewerbungen entscheidet der nationale Minister für Entwicklung, für die Ausschreibung und Durchführung der Bewerbungen ist die Ungarische Regulierungsbehörde für Energie- und Versorgungswirtschaft (MEKH) verantwortlich.

 

Aktuelle Informationen und METAR-Preise finden Sie auf der folgenden Webseite der Behörde für Energie: Informationen zum MEKH erneuendes Unterstützungssystem

 

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